Allgemeines Erscheinungsbild
Der American Staffordshire Terrier sollte für seine Größe den Eindruck von großer Stärke vermitteln. Er sollte ein muskulöser, solide gebauter Hund sein, der dennoch beweglich und gefällig wirkt. Er zeigt ein großes Interesse an allem, was in seiner Nähe vor sich geht. Er sollte untersetzt und gedrungen sein, nicht langbeinig oder leicht gebaut.
Kopf
Mittellang, in seiner ganzen Länge tief
Oberkopf
Breiter Schädel
Stop
Ausgeprägt
Gesichtsschädel
Hals
Schwer, leicht gebogen, sich von den Schultern zum Genick leicht verjüngend. Keine lose Haut. Von mittlerer Länge
Körper
Oberlinie: Rücken ziemlich kurz. Vom Widerrist zur Kruppe leicht abfallend; Kruppe zum Rutenansatz leicht schräg und kurz
Lenden
Leicht aufgezogen
Brust
Tief und breit. Gut gewölbte, weit nach hinten reichende und gut eng aneinander liegende Rippen.
Rute
Im Verhältnis zum Körper kurz, tief angesetzt und zu einer feinen Spitze auslaufend; nicht geringelt oder über den Rücken getragen. Unkupiert
Gliedmaßen
Gangwerk
Muss federnd sein, nicht rollend und kein Passgang
Haarkleid
Haar: Kurz, dicht, soll sich steif anfühlen, glänzend
Farbe: Jede Farbe, einfarbig, mehrfarbig oder gefleckt ist zulässig, jedoch sollte nicht mehr als 80% weiß sein, schwarz mit Brand und leberfarben sollten nicht gefördert werden.
Größe
Größe und Gewicht sollten zueinander in der richtigen Proportion stehen
Eine Schulterhöhe von ca. 46cm bis 48cm für die Rüden und 43cm bis 46cm für die Hündinnen ist zu bevorzugen
Fehler
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten muss als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung in genauem Verhältnis zum Grad der Abweichung stehen sollte
- Fleischfarbene Nase
- Vor- oder Rückbiss
- Helle Augen
- Nicht pigmentierte Augenlider
- Zu lange oder schlecht getragene Rute
Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden.
*Nach §6 des Tierschutzgesetzes in Deutschland verboten. Das Kupieren der Ohren ist bereits seit 1986 verboten. Als zwölf Jahre später das Tierschutzgesetz novelliert wurde, hat der Gesetzgeber auch ein Kupierverbot für Hunderuten aufgenommen